Hort 122. Grundschule "Am Palitzschhof"

Jugendhilfepreisträger „EMIL“ 2023

Betreuungsvertrag

Anmeldung, Vertrag, Erlass "Elternbeitrag"

  • Sprechzeit in der Schulzeit immer Montag 11-12 und Dienstag 16-17 Uhr
  • alle Vertragsformulare sind online beziehbar "BETREUUNGSVERTRAG"
  1. Schritt - Vertragsformulare ausdrucken und ausfüllen
  2. Schritt - Kopien folgender Dokumente beifügen

    • Alleinige Sorge
    • Vollmachten bei gemeinsamer Sorge
    • Schulfeststellungsbescheid
    • Nachweis der Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsbestätigung
  3. Schritt - Vertragsgespräch in der Einrichtung V: René Bastian
  4. Schritt - Berechtigung zum Erlass "Elternbeitrag" prüfen lassen - im Rathaus
  5. Schritt - Erlass "Elternbeitrag" mit unterzeichnetem Vertrag holen - im Rathaus
  6. Schritt - Erlass im Hort abgeben

Vertragsabschluss

  1. Voraussetzung ist Schulfeststellungsbescheid
  2. vollständige Vertragsunterlagen und Vertragsgespräch
  3. in der Schulzeit zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung
  4. Sommerferienwoche täglich von 10 bis 15 Uhr
  5. Sommerferienwoche täglich von 10 bis 15 Uhr
  6. Anmeldeschluss 6. Sommerferienwoche Dienstag 12 Uhr
Beendigung Hort Alle für eine Beendigung des Betreuungsvertrages in Frage kommenden Eltern, werden seitens der Geschäftsstelle des VSP e.V. gesondert angeschrieben. Für individuelle Nachfragen bitten wir Sie, die offene Sprechzeit während der Schulzeit oder die Terminvereinbarung zu nutzen.
nach 4 Schuljahren Eltern von Kindern der 4. Klasse mit Erlass und ohne Erlass. Das Betreuungsverhältnis endet per Enddatum Vertrag. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung seitens unserer Geschäftsstelle. Diese kann ferienbedingt ein geändertes Beendigungsdatum aufweisen.
Sonderkündigung Bei gesonderten Kündigungen (z.B. Umzug, Schulwechsel) beachten Sie bitte die einmonatige Kündigungsfrist (gemäß Betreuungsvertrag bis zum 15. des Vormonats). Ausnahmen sind bei Rücksprache möglich.
Rückstellung Das Betreuungsverhältnis bleibt nicht automatisch bestehen. Ihr Betreuungsvertrag ist zeitlich in der Regel auf 4 Schuljahre befristet. Eine erneuerte Vertragsgrundlage ist notwendig.
Übergang

Förderschulhort / Regelhort
Für diesen Fall ist eine Absprache notwendig. In der Regel besteht der Förderschulhort bis zum Ende der 2. Klasse. Wird für die weiterführende Beschulung ein Platz im Regelhort benötigt, bedarf es einer erneuerten Vertragsgrundlage.

Rechtsanspruches auf einen Hortplatz

Wenn Kinder aus der Kita kommen und in die Schule gehen, denken die meisten Eltern: „Nach der Schule geht's in den Hort.“ Darauf gibt es KEINEN Rechtsanspruch. Beim Thema Hort zeigt sich der gesamte Widersinn der unterschiedlichen Zuständigkeiten für Bildungseinrichtungen für Kinder im weitesten Sinn. Steigende Kinderzahlen bedeuten einen steigenden Bedarf an Hortplätzen.

Wenn ein Grundschultag gegen 11.30 Uhr endet, braucht es bei vorauszusetzender Berufstätigkeit der Eltern eine Betreuung für das Kind. Normalerweise würde man denken, Rechtsanspruch auf Kita - klar, wenn das Kind in die Schule kommt, gibt‘s auch einen Rechtsanspruch auf Hortbetreuung. Falsch! Dresden hat sich nur selbst vorgenommen "bedarfsdeckend" Hortplätze bereitzustellen. Bedarf ist zudem hauptsächlich an die Erwerbstätigkeit der Sorgeberechtigten gebunden.

Formal zuständig für Horte ist der Eigenbetrieb Kindertagesstätten. Der aber muss mit Riesenanstrengungen den Bedarf auf Kita-Plätze absichern. Er hat nur ein bestimmtes Maß an Geld zur Verfügung. Das Schulverwaltungsamt ist dafür - formal - nicht verantwortlich. Der Eigenbetrieb ist, wenn der Hort in der Grundschule ist, Mieter beim Schulverwaltungsamt. Konsequente Doppelnutzung in den Grundschulen und keine separaten Hortzimmer sagt der Schulnetzplan. Klingt gut, klingt einfach, klappt aber nicht. Ein Klassenzimmer, das für 28 Schüler von der Größe ausreicht, ist für 28 Hortkinder nicht genehmigungsfähig. Grund dafür sind unterschiedliche Vorschriften und Genehmigungsverfahren. Ein Hort - Kind braucht 2,5 qm, ein Schüler 1,8 qm. Über die Genehmigung von Horträumen entscheidet das Landesjugendamt, nicht die Stadt. Unter bestimmten Umständen können dann an einer Grundschule so nicht alle Kinder einen Hortplatz bekommen.

 

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Unser Spendenkonto: VSP e.V.

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IBAN: DE16 8505 0300 3120 2370 34
BIC: OSDDDE81XXX

Kontakt

Hort "Am Palitzschhof"
Gamigstrasse 30
01239 Dresden

Telefon: 0172 - 25 22 446

hort@vsp-dresden.org

Haltestelle
Gamigstrasse → Bus 66, 66B

Steuerung und Vertragsgestaltung:

René Bastian
Dipl.-Sozialpädagoge

Regina Sauer
Staatlich anerkannte Erzieherin mit HZQ

Fallanfrage Hilfen zur Erziehung:

eMail: rene.bastian@vsp-dresden.org