Datenschutzhinweise zu Ihrer Beratung
Schweigepflicht und Erfassung Ihrer Daten
Schweigepflicht
Bei Ihrem ersten Gespräch unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift erlauben Sie uns, über Ihre Anliegen zu sprechen. Diese Erlaubnis ist wichtig für eine gute Beratung.
Unsere Kollegen und Kolleginnen nutzen Ihre Daten, um zum Beispiel Ihre Termine abzusagen oder Ihnen einen neuen Termin zu geben.
Wenn jemand Ihre Beratungsfachkraft vertritt, darf diese Person Ihre Daten nutzen, um Ihre Beratung gut weiterzuführen.
Sie stimmen zu, dass wir Ihre sehr persönlichen Daten in der Beratungsstelle benutzen dürfen. Da sind Daten, die zum Beispiel Ihre Gesundheit oder Ihre Herkunft betreffen. Diese Daten nutzen wir nur, wenn sie für unsere Arbeit wichtig sind.
Manchmal möchten wir Ihre persönlichen Daten oder auch Ihre vertraulichen Informationen weitergeben. Zum Beispiel an die Schule Ihres Kindes oder an eine Ärztin oder einen Therapeuten. Das geht nur mit Ihrer Erlaubnis. Diese Erlaubnis geben Sie uns schriftlich. Das ist dann eine Schweigepflichtentbindung. Nur wenn Sie uns diese Erlaubnis geben, dürfen wir die Informationen an die Person weitergeben, die Sie in der Schweigepflichtentbindung benannt haben.
Wenn das Leben von anderen Menschen in Gefahr ist oder wenn jemand schwere Gewalt erleben könnte, ist das „Gefahr in Verzug“ = GV.
Oder es gibt Hinweise, dass es einem Kind nicht gut geht, weil es verletzt oder nicht richtig versorgt wird. Das ist „Gefährdung des Kindeswohls“. Das steht im Sozialgesetzbuch VIII, § 8.
In diesen Fällen müssen die Berater und Beraterinnen die Schweigepflicht nicht einhalten.
Datenerfassung:
In unserer Beratungsstelle erfassen wir folgende Daten von Ihnen: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Name und Geburtsdatum Ihres Kindes, Ihre Anliegen. Diese Daten werden analog und digital gespeichert. Diese Daten sind für unsere Arbeit wichtig.
Diese Daten werden nicht an Behörden, andere Personen oder Firmen weitergegeben. Nur wenn Sie uns eine Weitergabe schriftlich erlauben, werden Ihre Daten weitergegeben. Damit entbinden Sie uns von der Schweigepflicht.
Ihre Daten benötigen wir für die Statistik. Das Programm für diese Statistik heißt Kibnet und Ihre Daten werden hier eingegeben, ohne Ihren Namen zu nennen. Hier geben wir folgenden Daten weiter: Die Postleitzahl Ihres Wohnortes, Ihren Familienstand (ledig, verheiratet), Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit Ihres Kindes. Das Programm ist von außen nicht einsehbar.
Ihre Daten für die Statistik geben wir auch an das Statistische Landesamt Sachsen und an das Jugendamt Dresden weiter. Das geschieht auf einer gesetzlichen Grundlage.
Sie dürfen uns jederzeit fragen, welche Daten wir von Ihnen erfassen. Sie können uns auch beauftragen, diese Daten oder einen Teil davon zu löschen. Das geschieht auf einer gesetzlichen Grundlage. Wir halten die Datenschutzbestimmungen ein.
Fotos, Videos oder auch Audio-Aufnahmen von Ihrer Beratung sprechen wir mit Ihnen ab.
Die Unterlagen über Ihre Beratung heben wir entsprechend einer Neuregelung im SGB VIII bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Ihres Kindes und 70 Jahre darüber hinaus auf.