Hilfen zur Erziehung
Im Auftrag des Jugendamtes leisten wir Hilfen zur Erziehung nach §§ 30, 31, 34, 35, 35a und in Verbindung mit 41 KJHG.
Dies umfasst:
Einzelbetreuungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an ihrem jeweiligen Lebensort, bei denen ein erhöhter Bedarf an Unterstützung vorhanden ist. Dabei besteht oft eine sehr enge Beziehung zwischen dem Jugendlichen und dem Sozialpädagogen, denn die intensive sozialpädagogische Hilfe umfasst Beratung, Begleitung, sonstige Unterstützung bis hin zur gemeinsamen Freizeitgestaltung.
Sozialpädagogische Familienhilfe; Die Unterstützung in Form von Beratungen, Training/Coaching und Begleitungen richtet sich hier an alle Familienmitglieder. Jegliche Zusammenarbeit soll im Ergebnis das gesamte Familiensystem stärken.
Die Qualitätssicherung unserer Arbeit durch regelmäßige kollektive Beratungen und Fallsupervisionen in enger Zusammenarbeit mit der Fachberatung unseres Vereins ist Standard.
Für alle Arten der Betreuung stehen Frauen und Männer als Fachkräfte zur Verfügung.
Weitere und ausführlichere Informationen über unser Betreuungsangebot geben wir Ihnen gern auch während unserer Öffnungszeiten direkt bei uns in der Schatzkiste, Behringstraße 34.