Hort 122. Grundschule "Am Palitzschhof"

Jugendhilfepreisträger „EMIL“ 2023

Betreuungsvertrag

Anmeldung, Vertrag, Erlass "Elternbeitrag"

  • Sprechzeit in der Schulzeit immer Montag 11-12 und Dienstag 16-17 Uhr
  • alle Vertragsformulare sind online beziehbar "BETREUUNGSVERTRAG"
  1. Schritt - Vertragsformulare ausdrucken und ausfüllen
  2. Schritt - Kopien folgender Dokumente beifügen

    • Alleinige Sorge
    • Vollmachten bei gemeinsamer Sorge
    • Schulfeststellungsbescheid
    • Nachweis der Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsbestätigung
  3. Schritt - Vertragsgespräch in der Einrichtung V: René Bastian
  4. Schritt - Berechtigung zum Erlass "Elternbeitrag" prüfen lassen - im Rathaus
  5. Schritt - Erlass "Elternbeitrag" mit unterzeichnetem Vertrag holen - im Rathaus
  6. Schritt - Erlass im Hort abgeben

Vertragsabschluss

  1. Voraussetzung ist Schulfeststellungsbescheid
  2. vollständige Vertragsunterlagen und Vertragsgespräch
  3. in der Schulzeit zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung
  4. In den Ferien nach Absprache
Beendigung Hort Alle für eine Beendigung des Betreuungsvertrages in Frage kommenden Eltern, werden seitens der Geschäftsstelle des VSP e.V. gesondert angeschrieben. Für individuelle Nachfragen bitten wir Sie, die offene Sprechzeit während der Schulzeit oder die Terminvereinbarung zu nutzen.
nach 4 Schuljahren Eltern von Kindern der 4. Klasse mit Erlass und ohne Erlass. Das Betreuungsverhältnis endet per Enddatum Vertrag. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung seitens unserer Geschäftsstelle. Diese kann ferienbedingt ein geändertes Beendigungsdatum aufweisen.
Sonderkündigung Bei gesonderten Kündigungen (z.B. Umzug, Schulwechsel) beachten Sie bitte die einmonatige Kündigungsfrist (gemäß Betreuungsvertrag bis zum 15. des Vormonats). Ausnahmen sind bei Rücksprache möglich.
Rückstellung Das Betreuungsverhältnis bleibt nicht automatisch bestehen. Ihr Betreuungsvertrag ist zeitlich in der Regel auf 4 Schuljahre befristet. Eine erneuerte Vertragsgrundlage ist notwendig.
Übergang

Förderschulhort / Regelhort
Für diesen Fall ist eine Absprache notwendig. In der Regel besteht der Förderschulhort bis zum Ende der 2. Klasse. Wird für die weiterführende Beschulung ein Platz im Regelhort benötigt, bedarf es einer erneuerten Vertragsgrundlage.

Helfen Sie mit!

Unser Spendenkonto: VSP e.V.

Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE16 8505 0300 3120 2370 34
BIC: OSDDDE81XXX

Kontakt

Hort "Am Palitzschhof"
Gamigstrasse 30
01239 Dresden

Telefon: 0172 - 25 22 446

hort@vsp-dresden.org

Haltestelle
Gamigstrasse → Bus 66, 66B

Steuerung und Vertragsgestaltung:

René Bastian
Dipl.-Sozialpädagoge

 

Fallanfrage Hilfen zur Erziehung:

eMail: rene.bastian@vsp-dresden.org