Betreuungsvertrag
Anmeldung, Vertrag, Erlass "Elternbeitrag"
- Sprechzeit in der Schulzeit immer Montag 11-12 und Dienstag 16-17 Uhr
- alle Vertragsformulare sind online beziehbar "BETREUUNGSVERTRAG"
- Schritt - Vertragsformulare ausdrucken und ausfüllen
- Schritt - Kopien folgender Dokumente beifügen
- Alleinige Sorge
- Vollmachten bei gemeinsamer Sorge
- Schulfeststellungsbescheid
- Nachweis der Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsbestätigung
- Schritt - Vertragsgespräch in der Einrichtung V: René Bastian
- Schritt - Berechtigung zum Erlass "Elternbeitrag" prüfen lassen - im Rathaus
- Schritt - Erlass "Elternbeitrag" mit unterzeichnetem Vertrag holen - im Rathaus
- Schritt - Erlass im Hort abgeben
Vertragsabschluss
- Voraussetzung ist Schulfeststellungsbescheid
- vollständige Vertragsunterlagen und Vertragsgespräch
- in der Schulzeit zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung
- In den Ferien nach Absprache
Beendigung Hort | Alle für eine Beendigung des Betreuungsvertrages in Frage kommenden Eltern, werden seitens der Geschäftsstelle des VSP e.V. gesondert angeschrieben. Für individuelle Nachfragen bitten wir Sie, die offene Sprechzeit während der Schulzeit oder die Terminvereinbarung zu nutzen. |
nach 4 Schuljahren | Eltern von Kindern der 4. Klasse mit Erlass und ohne Erlass. Das Betreuungsverhältnis endet per Enddatum Vertrag. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung seitens unserer Geschäftsstelle. Diese kann ferienbedingt ein geändertes Beendigungsdatum aufweisen. |
Sonderkündigung | Bei gesonderten Kündigungen (z.B. Umzug, Schulwechsel) beachten Sie bitte die einmonatige Kündigungsfrist (gemäß Betreuungsvertrag bis zum 15. des Vormonats). Ausnahmen sind bei Rücksprache möglich. |
Rückstellung | Das Betreuungsverhältnis bleibt nicht automatisch bestehen. Ihr Betreuungsvertrag ist zeitlich in der Regel auf 4 Schuljahre befristet. Eine erneuerte Vertragsgrundlage ist notwendig. |
Übergang Förderschulhort / Regelhort |
Für diesen Fall ist eine Absprache notwendig. In der Regel besteht der Förderschulhort bis zum Ende der 2. Klasse. Wird für die weiterführende Beschulung ein Platz im Regelhort benötigt, bedarf es einer erneuerten Vertragsgrundlage. |